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Einrichten von Mehrwertsteuerbehörden

Gilt für: Microsoft Dynamics AX 2012 R3, Microsoft Dynamics AX 2012 R2, Microsoft Dynamics AX 2012 Feature Pack, Microsoft Dynamics AX 2012

Es können beliebig viele Mehrwertsteuerbehörden erstellt werden. Jede Behörde kann mit einer eigenen Adresse, eigenen Kontaktinformationen sowie mit einem eigenen Berichtslayout versehen werden. Die Mehrwertsteuer kann von der Organisation entweder direkt oder mittels eines für die Mehrwertsteuerbehörde erstellten Kreditorenkontos abgeführt werden.

  1. Klicken Sie auf Hauptbuch > Einstellungen > Mehrwertsteuer > Mehrwertsteuer-Behörden.

  2. Klicken Sie auf Neu, um eine neue Mehrwertsteuerbehörde zu erstellen.

  3. Geben Sie im Feld Behörde eine eindeutige Kennung für die Mehrwertsteuerbehörde ein.

  4. Geben Sie im Feld Name den vollständigen Namen oder eine Beschreibung der Mehrwertsteuerbehörde ein.

  5. Optional: Die Einrichtung der Mehrwertsteuerbehörde als Kreditor ermöglicht der Organisation die Verwendung der normalen Zahlungsroutinen zum Abführen der Mehrwertsteuer an die Mehrwertsteuerbehörde und gewährleistet eine pünktliche Zahlung. Weitere Informationen finden Sie unter Einrichten der Mehrwertsteuerbehörde als Kreditor.

    Hinweis

    Wird die Steuerbehörde nicht als Kreditor eingerichtet, muss am korrekten Fälligkeitsdatum eine manuelle Zahlung an die Steuerbehörde vorbereitet werden.

  6. Wählen Sie im Feld Berichtslayout das entsprechende Berichtslayout für das Land/die Region aus (sofern verfügbar). Erfüllt das Berichtslayout nicht die Anforderungen der Mehrwertsteuerbehörde, drucken Sie einen Bericht mit den Informationen aus, die von der Mehrwertsteuerbehörde gefordert werden. Füllen Sie anschließend die bei der Steuerbehörde erhältlichen Formulare aus.

  7. Geben Sie in den Feldern Rundungsart und Rundung Werte für die Buchung von rundungsbedingten Gewinnen und Verlusten ein.

  8. Wurde die Mehrwertsteuerbehörde in Schritt 5 nicht als Kreditor eingerichtet, füllen Sie die relevanten Felder auf den Inforegistern Adresse und Kontaktinformationen aus.

Siehe auch

Beispiel: Runden von Zahlungen an Mehrwertsteuerbehörden