Beispiel: Runden von Zahlungen an Mehrwertsteuerbehörden
Gilt für: Microsoft Dynamics AX 2012 R3, Microsoft Dynamics AX 2012 R2, Microsoft Dynamics AX 2012 Feature Pack, Microsoft Dynamics AX 2012
Das Mehrwertsteuersachkonto für eine juristische Person weist einen Habensaldo von -98.765,43 aus. Die juristische Person hat mehr Mehrwertsteuer eingenommen, als sie bezahlt hat. Daher schuldet die juristische Person der Steuerbehörde Geld.
Die juristische Person möchte eine Rundungsmethode verwenden, mit der der Saldo auf die nächsten 1,00 gerundet wird. Der Benutzer, der für die Mehrwertsteuerbuchhaltung zuständig ist, führt die folgenden Schritte aus.
Klicken Sie auf Hauptbuch > Einstellungen > Mehrwertsteuer > Mehrwertsteuer-Behörden.
Wählen Sie auf dem Inforegister Allgemeines im Feld Rundungsart die Option Normal aus.
Geben Sie im Feld Rundung den Wert 1.00 ein.
Wenn die Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde abgeführt werden muss, öffnen Sie das Formular Mehrwertsteuervoranmeldung. (Klicken Sie auf Hauptbuch > Periodisch > Mehrwertsteuerzahlungen > Mehrwertsteuerzahlungen.) Führen Sie den periodischen Einzelvorgang aus. Weitere Informationen finden Sie unter Formular "Mehrwertsteuerzahlungen".
In der Mehrwertsteuervoranmeldung wird der Steuerbetrag von 98.765,43 auf 98.765 abgerundet.
Die folgende Tabelle zeigt, wie ein Betrag von 98.765,43 gerundet wird. Dabei wird jede Rundungsmethode angewendet, die im Feld Rundungsart im Formular Mehrwertsteuer-Behörden verfügbar ist. Weitere Informationen finden Sie unter Formular "Mehrwertsteuer-Behörden".
Option Rundungsart |
Rundung-Wert = 0,01 |
Rundung-Wert = 0,10 |
Rundung-Wert = 1,00 |
Rundung-Wert = 100,00 |
---|---|---|---|---|
Normal |
98,765.43 |
98,765.40 |
98,765.00 |
98,800.00 |
Abwärts |
98,765.43 |
98,765.40 |
98,765.00 |
98,700.00 |
Aufrunden |
98,765.43 |
98,765.50 |
98,766.00 |
98,800.00 |
Eigener Vorteil, für einen Habensaldo |
98,765.43 |
98,765.40 |
98,765.00 |
98,700.00 |
Eigener Vorteil, für einen Sollsaldo |
98,765.43 |
98,765.50 |
98,766.00 |
98,800.00 |
Hinweis
Wenn Sie Eigener Vorteil auswählen, erfolgt die Rundung immer zum Vorteil der juristischen Person.