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Einrichten der Mehrwertsteuerbehörde als Kreditor

Gilt für: Microsoft Dynamics AX 2012 R3, Microsoft Dynamics AX 2012 R2, Microsoft Dynamics AX 2012 Feature Pack, Microsoft Dynamics AX 2012

Richten Sie zum Generieren von Zahlungen an eine Steuerbehörde, für die die Steuerzahlungen im Rahmen der üblichen Zahlungsroutinen des Unternehmens fällig sind, ein Kreditorenkonto für die Steuerbehörde ein, führen Sie den periodischen Einzelvorgang Mehrwertsteuerzahlungen aus, und führen Sie anschließend den üblichen Zahlungsvorgang aus.

  1. Klicken Sie auf Kreditorenkonten > Häufig > Kreditoren > Alle Kreditoren.

  2. Klicken Sie auf Kreditor, um einen Kreditor mit dem Namen der Mehrwertsteuerbehörde zu erstellen.

  3. Geben Sie alle Informationen ein, die zum Abwickeln von Zahlungen an den Kreditor erforderlich sind.

    Hinweis

    Wurde im Formular Mehrwertsteuer-Abrechnungszeiträume im Feld Zahlungsbedingungen ein Wert eingegeben, ist im Feld Zahlungsbedingungen dieses Formulars keine Eingabe erforderlich. Die Zahlungsbedingungen des Formulars Mehrwertsteuer-Abrechnungszeiträume haben Vorrang vor den Zahlungsbedingungen, die für das Kreditorenkonto oder für die dem Kreditorenkonto zugewiesene Kreditorengruppe eingegeben wurden.

  4. Klicken Sie auf Hauptbuch > Einstellungen > Mehrwertsteuer > Mehrwertsteuer-Behörden. Wählen Sie die Steuerbehörde aus, für die ein Kreditorenkonto erstellt wird.

  5. Wählen Sie auf der Registerkarte Allgemeines im Feld Kreditorenkonto das Kreditorenkonto für die Steuerbehörde aus.

  6. Führen Sie am Ende der Mehrwertsteuer-Ausgleichsperiode für die Steuerbehörde den periodischen Einzelvorgang Mehrwertsteuerzahlungen aus. Dadurch wird der Betrag, den das Unternehmen der Steuerbehörde für diesen Zeitraum schuldet, auf das Kreditorenkonto der Steuerbehörde übertragen. Wenn ein Mitarbeiter den üblichen Zahlungsvorgang des Unternehmens ausführt, wird die Zahlung an die Mehrwertsteuerbehörde zusammen mit den Zahlungen an die Kreditoren erstellt.

Siehe auch

Wichtigste Aufgaben: Kreditorenzahlungen