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Zuordnen des verfügbaren Speicherplatzes für Streamingressourcen

Dieser Abschnitt gibt den virtuellen Adressraum an, der für Streamingressourcen verfügbar ist.

Auf 64-Bit-Betriebssystemen ist mindestens 40 Bit virtueller Adressraum (1 Terabyte) verfügbar.

Bei 32-Bit-Betriebssystemen beträgt der Adressraum 32 Bit (4 GB). Bei 32-Bit-Arm-Systemen kann die Erstellung einzelner Streamingressourcen fehlschlagen, wenn die Zuordnung mehr als 27 Bit Adressraum (128 MB) verwendet. Dies schließt alle ausgeblendeten Abstände im Adressbereich ein, die die Hardware für Mipmaps, gepackte Kachelabstand und möglicherweise abstandsbasierte Oberflächenabmessungen für Mächte von 2 verwenden kann.

Auf Grafiksystemen mit einer separaten Seitentabelle für die Grafikverarbeitungseinheit (GPU) sind die meisten dieser Adressräume für GPU-Ressourcen verfügbar, die von der Anwendung vorgenommen werden, obwohl GPU-Zuordnungen des Anzeigetreibers in den gleichen Raum passen.

Auf zukünftigen Systemen mit einer Seitentabelle, die zwischen CPU und GPU gemeinsam genutzt wird, wird der verfügbare Adressraum zwischen allen CPU- und GPU-Zuordnungen in einem Prozess gemeinsam genutzt.

Streamingressourcenerstellungsparameter