Bereitstellen eines Gruppenrichtlinienobjekts
Eine genehmigende Person kann ein neues oder bearbeitetes Gruppenrichtlinie Object (GPO) in der Produktionsumgebung bereitstellen. Informationen zum erneuten Bereitstellen einer früheren Version eines Gruppenrichtlinienobjekts finden Sie unter Rollback zu einer früheren Version eines Gruppenrichtlinienobjekts.
Für dieses Verfahren ist ein Benutzerkonto mit der Rolle Genehmigende Person oder AGPM-Administrator (Vollzugriff) oder den erforderlichen Berechtigungen in Advanced Gruppenrichtlinie Management (AGPM) erforderlich. Lesen Sie die Details unter "Zusätzliche Überlegungen" in diesem Thema.
So stellen Sie ein Gruppenrichtlinienobjekt in der Produktionsumgebung bereit
Klicken Sie in der Struktur der Gruppenrichtlinie Verwaltungskonsole in der Gesamtstruktur und Domäne, in der Sie Gruppenrichtlinienobjekte verwalten möchten, auf Steuerung ändern.
Klicken Sie auf der Registerkarte Inhalt auf die Registerkarte Kontrolliert , um die gesteuerten Gruppenrichtlinienobjekte anzuzeigen.
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das bereitzustellende Gruppenrichtlinienobjekt, und klicken Sie dann auf Bereitstellen.
Klicken Sie auf Erweitert, um Links zum Gruppenrichtlinienobjekt zu überprüfen. Halten Sie den Mauszeiger auf einem Element in der Struktur an, um Details anzuzeigen.
Standardmäßig werden alle Links zum Gruppenrichtlinienobjekt wiederhergestellt.
Um zu verhindern, dass ein Link wiederhergestellt wird, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen für diesen Link.
Um zu verhindern, dass alle Verknüpfungen wiederhergestellt werden, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Verknüpfungen wiederherstellen im Dialogfeld GPO bereitstellen .
Klicken Sie auf Ja. Wenn im Fenster Status angezeigt wird, dass der Gesamtfortschritt abgeschlossen ist, klicken Sie auf Schließen.
Hinweis Um zu überprüfen, ob die neueste Version eines Gruppenrichtlinienobjekts bereitgestellt wurde, doppelklicken Sie auf der Registerkarte Kontrolliert auf das Gruppenrichtlinienobjekt, um dessen Verlauf anzuzeigen. Im Verlauf für das Gruppenrichtlinienobjekt gibt die Spalte Status an, ob ein Gruppenrichtlinienobjekt bereitgestellt wurde.
Weitere Überlegungen
- Standardmäßig müssen Sie genehmigende Person oder AGPM-Administrator (Vollzugriff) sein, um dieses Verfahren ausführen zu können. Insbesondere müssen Sie über die Berechtigungen "Inhalte auflisten " und " GPO bereitstellen " für das Gruppenrichtlinienobjekt verfügen.