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Zurücksetzen auf eine frühere Version eines Gruppenrichtlinienobjekts

Ein Genehmiger kann Änderungen an einem Gruppenrichtlinie-Objekt (GPO) zurücksetzen, indem eine frühere Version des Gruppenrichtlinienobjekts aus dem Verlauf erneut bereitgestellt wird. Durch die Bereitstellung einer früheren Version eines Gruppenrichtlinienobjekts wird die Version des Gruppenrichtlinienobjekts überschrieben, die sich derzeit in der Produktion befindet.

Zur Durchführung dieses Verfahrens ist ein Benutzerkonto mit der Rolle "Approver" oder "AGPM Administrator (Full Control)" oder den erforderlichen Berechtigungen in Advanced Gruppenrichtlinie Management (AGPM) erforderlich. Lesen Sie die Details in "Zusätzliche Überlegungen" in diesem Thema.

So stellen Sie eine frühere Version eines Gruppenrichtlinienobjekts in der Produktionsumgebung der Domäne bereit

  1. Klicken Sie in der Struktur Gruppenrichtlinie Verwaltungskonsole in der Gesamtstruktur und Domäne, in der Sie Gruppenrichtlinienobjekte verwalten möchten, auf "Steuerung ändern".

  2. Klicken Sie auf der Registerkarte "Inhalt " auf die Registerkarte " Gesteuert ", um die gesteuerten GRUPPENRICHTLINIENobjekte anzuzeigen.

  3. Doppelklicken Sie auf das zu bereitstellende Gruppenrichtlinienobjekt, um dessen Verlauf anzuzeigen.

  4. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die bereitzustellende Version, klicken Sie auf "Bereitstellen" und dann auf "Ja".

  5. Wenn das Statusfenster angibt, dass der Gesamtfortschritt abgeschlossen ist, klicken Sie auf "Schließen". Klicken Sie im Fenster "Verlauf " auf "Schließen".

Hinweis Um zu überprüfen, ob die erneut bereitgestellte Version mit der beabsichtigten Version übereinstimmt, überprüfen Sie einen Unterschiedsbericht für die beiden Versionen. Markieren Sie im Verlaufsfenster für das Gruppenrichtlinienobjekt die beiden Versionen, und klicken Sie dann mit der rechten Maustaste, und wählen Sie "Differenz " und entweder "HTML-Bericht" oder "XML-Bericht" aus.

Weitere Überlegungen

  • Standardmäßig müssen Sie ein Genehmiger oder ein AGPM-Administrator (Vollzugriff) sein, um dieses Verfahren ausführen zu können. Insbesondere müssen Sie über Listeninhalte verfügen und GPO-Berechtigungen für das Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen.

Weitere Referenzen