Fremdwährung während des Sachkontoausgleichs berechnen
Wichtig
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Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen | - | 21. Feb. 2024 |
Geschäftswert
Der Sachkontoausgleich wird derzeit nur für die Beträge der Buchhaltungswährung ausgeführt. Wenn die Buchhaltungswährung für abgeglichene Transaktionen in der Hauptbuchabrechnung nicht ausgeglichen ist (Belastungen entsprechen nicht den Gutschriften), wird die Hauptbuchabrechnung nicht abgeschlossen. Es erfolgt keine Validierung, um festzustellen, ob die Beträge der Berichtswährung ausgeglichen sind. Wenn die Beträge der Buchhaltungswährung ausgeglichen sind, ist der Hauptbuchausgleich auch dann zulässig, wenn die Beträge der Berichtswährungen nicht ausgeglichen sind. Auch für die Berichtswährung wird kein Gewinn oder Verlust verbucht.
Diese Funktion füllt diese beiden Lücken, indem bei Bedarf ein Gewinn oder Verlust für die Buchhaltungs- und Berichtswährung gebucht wird, um sicherzustellen, dass die Beträge ausgeglichen sind. Dadurch wird der Periodenabschluss beschleunigt, da die Notwendigkeit entfällt, den Gewinn/Verlust zunächst in der Buchhaltungs- und Berichtswährung zu buchen, um den Hauptbuchausgleich abzuschließen.
Einzelheiten zur Funktion
Die neue Funktion wird schrittweise eingeführt. Erstens erfolgt die Buchführung weiterhin in der Buchhaltungswährung. Wenn Transaktionen vollständig in der Buchhaltungswährung abgewickelt werden (Belastungen entsprechen Gutschriften), wird die Validierung zur Berichtswährung hinzugefügt und ein Gewinn oder Verlust verbucht, wenn sie nicht ausgeglichen sind.
Als Nächstes wird der Sachkontoausgleich auf die Transaktionswährung umgestellt. Die Ermittlung erfolgt ähnlich wie bei der AR- und AP-Abrechnung, wobei bei gleicher Transaktionswährung und ausgeglichenen Buchbeträgen die Differenz in der Buchhaltungs- und Berichtswährung als Gewinn oder Verlust verbucht wird. Wenn die Transaktionswährungen bei der Abrechnung der Hauptbuchtransaktionen unterschiedlich sind, gleichen wir die Buchhaltungswährung ab und ermitteln, ob für die Berichtswährung ein Gewinn oder Verlust erforderlich ist.
In beiden Phasen erfolgt die Gewinn- oder Verlustbuchung nur für Sachkontoausgleichkonten, die als für die Erfassung von Gewinn-/Verlustbuchungen während dem Sachkontoausgleich geeignet markiert sind. Damit soll sichergestellt werden, dass weder bei der AR- und AP-Abrechnung noch beim Sachkontoausgleich ein Gewinn oder Verlust berechnet wird. Teilweise Abrechnungen werden derzeit noch nicht unterstützt. Diese wird aber in späteren Versionen verfügbar sein.
Siehe auch
Sachkontoausgleiche (Dokumente)