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Informationen zur Gelangensbestätigung

Hallo Zusammen,

im Folgenden haben wir Ihnen die letzten Informationen zur Gelangensbestätigung zusammengefasst.

 

Einführung der Ge­lan­gens­bestäti­gung

wird wei­ter ver­scho­ben

Definition

Die Gelangensbestätigung stellt eine Empfangsbestätigung darüber dar, dass der Abnehmer den Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat tatsächlich erhalten hat. Demgegenüber besteht der bisherige Verbringensnachweis in einer Erklärung darüber, dass der Gegenstand zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort in einem anderen Mitgliedstaat verbracht wird.

Die Gelangensbestätigung wird also der neue zentrale Belegnachweis. Bisher war z.B. ausreichend, wenn der beauftragte Spediteur (bei Versendung) dem liefernden Unternehmer – pro Lieferung - bescheinigt hat, dass er die Ware in das andere EU-Land verbringen wird.

Betreff

Umsatzsteuer:

Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) - Änderungen der §§ 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

BMF-Schreiben 01.06.2012 (s. Anhang)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innerge-meinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Stand 30.06.2012

Das finale BMF-Schreiben zur neuen Gelangensbestätigung samt Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Warenverkehr ist noch nicht verfügbar, da auf Grund der vorgenommenen Verbandsanhörung eine Vielzahl von Punkten klärungsbedürftig ist.

Fazit

Zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Nachweispflicht einer innergemeinschaftlichen Lieferung muss zunächst die UStDV geändert werden.

Bis zum Inkrafttreten dieser erneuten Änderung gelten die Regelungen zum Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage, also die „alte Regelung“.

Voraussichtlich wird die Änderung der UStDV Ende 2012 bzw. Anfang 2013 erfolgen.

Viele Grüße

Microsoft Support Team Deutschland

 

 

Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. MICROSOFT SCHLIESST FÜR DIE INFORMATIONEN IN DIESEM DOKUMENT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, SEI SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT.

BMF-Schreiben 01.06.2012.pdf