Windows Installer- und Softwareeinschränkungsrichtlinie
Windows Installer ist in die Softwareeinschränkungsrichtlinie in Microsoft Windows XP integriert. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie kann über Gruppenrichtlinien konfiguriert werden. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie ermöglicht es einem Administrator, sowohl Administratoren als auch Nichtadministratoren auf der Grundlage der Pfad-, URL-Zone-, Hash- oder Herausgeberkriterien die Ausführung von Dateien einzuschränken. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie hat zwei Ebenen: uneingeschränkt und unzulässig. Windows Installer installiert nur Pakete, die auf uneingeschränkter Ebene ausgeführt werden dürfen.
Patches oder Transformationen müssen auch auf uneingeschränkter Ebene ausgeführt werden dürfen. Wenn ein Paket, Patch oder transformation so konfiguriert ist, dass er auf einer anderen Ebene als uneingeschränkt ausgeführt wird, zeigt Windows Installer eine Fehlermeldung an und protokolliert einen Eintrag im Anwendungsereignisprotokoll. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie wird ausgewertet, wenn eine Anwendung zum ersten Mal installiert wird, wenn ein neuer Patch angewendet wird und das Installationspaket erneut zwischengespeichert wird.
Wenn ein Paket, Patch oder transformation eingeschränkt ist, zeigt Windows Installer eine Fehlermeldung an und schreibt eine Ereignisprotokollierung Eintrag im Anwendungsereignisprotokoll. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie wird ausgewertet, wenn eine Anwendung zum ersten Mal installiert wird, wenn ein neuer Patch angewendet wird und das Installationspaket erneut zwischengespeichert wird.
Weitere Informationen zur Richtlinie für Softwareeinschränkung finden Sie in der Produktdokumentation und Microsoft Q&A.