Windows Installer und Softwareeinschränkungsrichtlinie
Windows Installer ist in die Richtlinie für Softwareeinschränkungen in Microsoft Windows XP integriert. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie kann über eine Gruppenrichtlinie konfiguriert werden. Mit der Softwareeinschränkungsrichtlinie kann ein Administrator sowohl Administratoren als auch Nichtadministratoren auf der Grundlage des Pfads, der URL-Zone, des Hashs oder des Herausgebers daran hindern, Dateien auszuführen. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie verfügt über zwei Ebenen: uneingeschränkt und unzulässig. Der Windows Installer installiert nur Pakete, die auf uneingeschränkter Ebene ausgeführt werden dürfen.
Patches oder Transformationen müssen ebenfalls auf der uneingeschränkten Ebene ausgeführt werden dürfen. Wenn ein Paket, ein Patch oder eine Transformation für die Ausführung auf einer anderen Ebene als uneingeschränkt konfiguriert ist, zeigt der Windows Installer eine Fehlermeldung an und protokolliert einen Eintrag im Anwendungsereignisprotokoll. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie wird bei der ersten Installation einer Anwendung, beim Anwenden eines neuen Patches und beim erneuten Zwischenspeichern des Installationspakets ausgewertet.
Wenn ein Paket, ein Patch oder eine Transformation eingeschränkt ist, zeigt der Windows Installer eine Fehlermeldung an und schreibt einen Ereignisprotokolleintrag in das Anwendungsereignisprotokoll. Die Softwareeinschränkungsrichtlinie wird bei der ersten Installation einer Anwendung, beim Anwenden eines neuen Patches und beim erneuten Zwischenspeichern des Installationspakets ausgewertet.
Weitere Informationen zur Richtlinie für Softwareeinschränkung finden Sie in der Produktdokumentation und in Microsoft Q&A.