Grundsätze und Richtlinien für die Barrierefreiheit im Internet

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Der international anerkannte Branchenstandard für Barrierefreiheit im Internet sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In diesem Standard wird erläutert, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefreier werden und er ist in vier Prinzipien unterteilt: Erkennbar, Bedienbar, Verständlich und Robust.

Jedes Prinzip hat mehrere Richtlinien mit einer unterschiedlichen Anzahl von Erfolgskriterien. Die WCAG-Erfolgskriterien sind weiter in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA, die einen Grad an Barrierefreiheit und Compliance angeben.

Wie bezieht sich WCAG auf andere Barrierefreiheitsgesetze und -standards?

In verschiedenen Ländern und Regionen gibt es eigene Gesetze und Vorschriften. Viele verweisen möglicherweise auf WCAG-Prinzipien oder integrieren sie, wobei sie auch ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Ausnahmen einbinden.

Sehen wir uns drei Beispiele für andere Standards oder Gesetze an, welche die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) enthalten:

  • EN 301 549 ist ein europäischer Standard für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien wie Websites, Software und Hardware. Er legt Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe in Europa fest und wurde in vielen nichteuropäischen Ländern als Beschaffungsstandard übernommen. EN 301 549 wird voraussichtlich auch die Compliance-Richtlinie für das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act, EAA) festlegen, ein Gesetz, das Barrierefreiheitsanforderungen für viele Produkte und Dienstleistungen festlegt, die ab dem 28. Juni 2025 in der Europäischen Union angeboten werden. Die aktuelle Version von EN 301 549 enthält WCAG 2.1 Grad AA.

  • Abschnitt 508 des Rehabilitation Act ist ein Gesetz in den Vereinigten Staaten, das Bundesbehörden verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre elektronische und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Eine Bundesbehörde namens „United States Access Board“ erstellt spezifische Vorschriften, die erläutern, was Abschnitt 508 erfordert. Diese Vorschriften enthalten WCAG 2.0-Grad AA als Standard für die Barrierefreiheit im Internet.

  • Die EU-Richtlinie über Barrierefreiheit setzt voraus, dass Websites des öffentlichen Sektors und mobile Anwendungen in der Europäischen Union für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es erfordert die Einhaltung des WCAG 2.1-Grades AA.