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Konfigurieren eines öffentlichen Namens für eine Webveröffentlichungsregel

Veröffentlicht: November 2009

Letzte Aktualisierung: Februar 2010

Betrifft: Forefront Threat Management Gateway (TMG)

Nachdem Sie eine Webveröffentlichungsregel in Forefront TMG erstellt haben, können Sie den öffentlichen Namen der veröffentlichten Website ändern oder einen anderen öffentlichen Namen hinzufügen.

So konfigurieren Sie einen öffentlichen Namen für eine Webveröffentlichungsregel

  1. Klicken Sie in der Konsolenstruktur der Forefront TMG-Verwaltung auf Firewallrichtlinie.

  2. Klicken Sie im Detailbereich auf die entsprechende Regel.

  3. Klicken Sie auf der Registerkarte Aufgaben auf Ausgewählte Regel bearbeiten.

  4. Wählen Sie auf der Registerkarte Öffentlicher Name unter Regel wird angewendet für eine der folgenden Optionen aus:

    • Alle Anforderungen. Wählen Sie diese Option aus, wenn die Regel auf alle Anforderungen von URLs angewendet wird, die Hostnamen enthalten, die in IP-Adressen aufgelöst werden, an denen der der Regel zugeordnete Weblistener lauscht.

    • Anforderungen für die folgenden Websites. Wählen Sie diese Option aus, wenn die Regel nur auf Anforderungen von URLs angewendet wird, die einen Hostnamen enthalten, der in der Regel als öffentlicher Name angegeben ist.

  5. Wenn Sie für jeden öffentlichen Namen einer Website, auf die zugegriffen werden kann, die Option Anforderungen für die folgenden Websites aktiviert haben, klicken Sie auf Hinzufügen, geben Sie dann den öffentlichen Namen ein, und klicken Sie anschließend auf OK.

  6. Klicken Sie auf OK.

  7. Klicken Sie im Detailbereich auf die Schaltfläche Übernehmen, um die Konfiguration zu speichern und zu aktualisieren, und klicken Sie dann auf OK.

Hinweis

  • Es wird empfohlen, je Regel nur eine Website zu veröffentlichen. Der Grund dafür besteht darin, dass die zu einer Website gehörenden persönlichen Daten unter Umständen sichtbar sind, wenn auf eine andere Website zugegriffen wird, die unter demselben öffentlichen Namen veröffentlicht wurde.

  • Die Namen öffentlicher Websites müssen beim Domain Name System (DNS) registriert sein.

  • Änderungen, die Sie an den Eigenschaften einer Webveröffentlichungsregel oder am Weblistener vornehmen, der dieser Regel zugeordnet ist, gelten nur für neue Verbindungen.

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