Erfahren Sie, welche Python-Pakete in Power BI unterstützt werden
Sie können zum Erstellen visueller Elemente im Power BI-Dienst die leistungsstarke Programmiersprache Python verwenden. Viele Python-Pakete werden im Power BI-Dienst unterstützt, deren Anzahl ständig zunimmt.
Die folgenden Abschnitte enthalten eine alphabetisch sortierte Tabelle der Python-Pakete, die in Power BI unterstützt werden.
Anfordern der Unterstützung für ein neues Python-Paket
Unterstützte Python-Pakete für Power BI finden Sie im folgenden Abschnitt. Wenn Sie Unterstützung für ein Python-Paket anfordern möchten, das nicht in der Liste enthalten ist, richten Sie Ihre Anforderung an Power BI Ideas.
Voraussetzungen und Einschränkungen für Python-Pakete
Es gibt für Python-Pakete eine Reihe von Voraussetzungen und Einschränkungen:
- Aktuelle Python-Runtime: Python 3.7.7
- Der Power BI-Dienst unterstützt die meisten Python-Pakete mit kostenlosen und Open Source-Softwarelizenzen, z. B. GPL-2, GPL-3, MIT+ usw.
- Der Power BI-Dienst unterstützt in PyPI veröffentlichte Pakete. Der Dienst unterstützt keine privaten oder benutzerdefinierten Python-Pakete. Es wird empfohlen, dass Benutzer ihre privaten Pakete auf PyPI verfügbar machen, bevor sie deren Veröffentlichung im Power BI-Dienst anfordern.
- Für Python-Visuals in Power BI Desktop können Sie jedes Paket installieren, auch benutzerdefinierte Python-Pakete.
- Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen werden keine Python-Pakete unterstützt, die Client/Server-Abfragen über das World Wide Web im Dienst bereitstellen. Netzwerke werden bei solchen Versuchen blockiert.
- Der Genehmigungsprozess für die Aufnahme eines neuen Python-Pakets umfasst einen Baum von Abhängigkeiten. Einige Abhängigkeiten, die für die Installation im Dienst erforderlich sind, können nicht unterstützt werden.
Python-Pakete, die in Power BI unterstützt werden
In der folgenden Tabelle werden die Pakete aufgeführt, die im Power BI-Dienst unterstützt werden.
Zugehöriger Inhalt
Weitere Informationen zu Python in Power BI finden Sie in den folgenden Artikeln: