Genehmigen oder Ablehnen einer ausstehenden Aktion
Die Hauptverantwortung einer genehmigenden Person besteht darin, Anforderungen zur Erstellung, Bereitstellung und Löschung von Gruppenrichtlinienobjekten (Group Policy Object, GPO) von Editoren oder Prüfern, die nicht über die Berechtigung zum Abschließen dieser Aktionen verfügen, zu bewerten und dann zu genehmigen oder abzulehnen. Berichte können genehmigende Personen bei der Auswertung einer neuen Version eines Gruppenrichtlinienobjekts unterstützen.
Für dieses Verfahren ist ein Benutzerkonto mit der Rolle Genehmigende Person oder AGPM-Administrator (Vollzugriff) oder den erforderlichen Berechtigungen in Advanced Group Policy Management (AGPM) erforderlich. Lesen Sie die Details unter "Zusätzliche Überlegungen" in diesem Thema.
So genehmigen oder lehnen Sie eine ausstehende Anforderung ab
Klicken Sie in der Struktur der Gruppenrichtlinien-Verwaltungskonsole in der Gesamtstruktur und Domäne, in der Sie Gruppenrichtlinienobjekte verwalten möchten, auf Steuerung ändern .
Klicken Sie auf der Registerkarte Inhalt auf die Registerkarte Ausstehend , um die ausstehenden Gruppenrichtlinienobjekte anzuzeigen.
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf ein ausstehendes Gruppenrichtlinienobjekt, und klicken Sie dann entweder auf Genehmigen oder Ablehnen.
Wenn die Bereitstellung genehmigt wird, klicken Sie im Dialogfeld Ausstehender Vorgang genehmigen auf Erweitert, um links zum Gruppenrichtlinienobjekt zu überprüfen. Halten Sie den Mauszeiger auf einem Element in der Struktur an, um Details anzuzeigen.
Standardmäßig werden alle Links zum Gruppenrichtlinienobjekt wiederhergestellt.
Um zu verhindern, dass ein Link wiederhergestellt wird, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen für diesen Link.
Um zu verhindern, dass alle Verknüpfungen wiederhergestellt werden, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Verknüpfungen wiederherstellen im Dialogfeld GPO bereitstellen .
Klicken Sie auf Ja oder OK , um die Genehmigung oder Ablehnung der ausstehenden Aktion zu bestätigen. Wenn Sie die Anforderung genehmigt haben, wird das Gruppenrichtlinienobjekt auf die entsprechende Registerkarte für die ausgeführte Aktion verschoben.
Anmerkung Wenn die E-Mail-Adresse einer genehmigenden Person im Feld An-E-Mail-Adresse auf der Registerkarte Domänendelegierung enthalten ist, erhält die genehmigende Person E-Mail vom AGPM-Alias, wenn ein Redakteur oder Prüfer eine Anforderung sendet.
Weitere Überlegungen
- Standardmäßig müssen Sie genehmigende Person oder AGPM-Administrator (Vollzugriff) sein, um dieses Verfahren ausführen zu können. Insbesondere müssen Sie über die erforderlichen Berechtigungen verfügen, um die anforderung auszuführen, die Sie genehmigen.