Quellensteuer

Abgeschlossen

In einigen Ländern oder Regionen ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, Quellensteuer zu zahlen. Quellensteuer wird auf häufig durchgeführte Lieferungen außerhalb des Lagerbestands erhoben, die von einem Lieferant erbracht werden, der kein Mitarbeiter des Unternehmens ist.

Quellensteuer ist:

  • Eine Steuer für Kreditoren, die keine Mehrwertsteuerbuchungen erstellt.

  • Eine Verbindlichkeit, wenn sie auf Kreditorenzahlungen berechnet wird. Deswegen sind nur Bilanzkonten und Passivkonten gültige Konten für die Buchung der Quellensteuer.

  • Sie wird in festgelegten Berichten gemeldet.

Der Käufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz des fakturierten Betrags zum Zahlungszeitpunkt zurückzuhalten.

Der Nettobetrag (der dem fakturierten Betrag entspricht, abzüglich der Quellensteuer) wird an den Lieferanten gezahlt. Die Steuer, die einbehalten wird, wird auf ein Sachkonto für Quellensteuer gebucht und regelmäßig an die Behörden gezahlt. Das Käuferunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen Bericht an die Steuerbehörden und den Lieferanten zu übermitteln.

Wenn Sie mit der globalen Quellensteuer zu tun haben, umfassen die Möglichkeiten des Systems folgende:

  • Element „Quellensteuergruppe“ (angezeigt als WHT auf Zeilenebene) für Kreditorenkonten

  • Quellensteuerzahlung

  • Quellensteuer in Debitorenkonten

  • Schwellenwert beim Rechnungsbetrag

  • Quellensteuerberechnung für sonstige Belastungen

  • Zu zahlender Rechnungsbetrag in Quellenwährung

  • Quellensteuerzahlung auf Kreditorenkonto der Steuerbehörde

Weitere Informationen finden Sie unter Quellensteuer einrichten.