Junit-Lizenz
https://junit.org/junit4/license.html
Eclipse Public License – v 1.0
DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ÖFFENTLICHEN ECLIPSE-LIZENZ ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ZUSTIMMUNG DES EMPFÄNGERS ZU DIESER VEREINBARUNG DAR.
DEFINITIONEN
"Beitrag" bedeutet:
a) im Falle des ursprünglichen Mitwirkenden den ursprünglichen Code und die Dokumentation, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden, und
b) bei jedem nachfolgenden Mitwirkenden:
i) Änderungen am Programm und
ii) Ergänzungen zum Programm;
wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verteilt werden. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er dem Programm von einem solchen Mitwirkenden selbst oder einer person hinzugefügt wurde, die im Namen dieses Mitwirkenden handelt. Beiträge enthalten keine Ergänzungen zum Programm, die: (i) separate Module von Software sind, die in Verbindung mit dem Programm unter ihrem eigenen Lizenzvertrag verteilt werden, und (ii) keine abgeleiteten Werke des Programms sind.
"Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt.
"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die Verwendung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.
"Programm" bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verteilt werden.
"Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden.
RECHTEERTEILUNG
a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Urheberrechtslizenz zum Reproduzieren, Aufbereiten abgeleiteter Werke, zur öffentlichen Anzeige, öffentlichen Ausführung, Verteilung und Unterlizenz des Beitrags eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, und solcher abgeleiteten Werke in Quellcode- und Objektcodeform.
b) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Patentlizenz unter Lizenzierte Patente, um den Beitrag dieses Mitwirkenden in Quellcode- und Objektcodeform zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination aus Beitrag und Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Mitwirkenden eine solche Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Hierunter ist keine Hardware per se lizenziert.
c) Der Empfänger versteht, dass jeder Mitwirkende zwar die Lizenzen für seine hier aufgeführten Beiträge gewährt, aber von keinem Mitwirkenden zusichert, dass das Programm nicht das Patent oder andere rechte an geistigem Eigentum einer anderen Juristischen Person verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Juristischen aufgrund einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder auf andere Weise erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen rechte des geistigen Eigentums, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Drittanbieters erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor der Verteilung des Programms zu erwerben.
d) Jeder Mitwirkende erklärt, dass er nach seinem Wissen über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, falls vorhanden, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.
ANFORDERUNGEN
Ein Mitwirkender kann das Programm im Rahmen seines eigenen Lizenzvertrags in Objektcodeform verteilen, vorausgesetzt, dass:
a) sie die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält; Und
b) lizenzvertrag:
i) lehnt im Namen aller Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen, einschließlich Garantien oder Bedingungen des Rechts und der Nichtverletzung, sowie konkludente Gewährleistungen oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck ab;
ii) schließt im Namen aller Mitwirkenden effektiv jegliche Haftung für Schäden aus, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangener Gewinne;
iii) gibt an, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, allein von diesem Mitwirkenden und nicht von einer anderen Partei angeboten werden; Und
iv) gibt an, dass der Quellcode für das Programm von einem solchen Mitwirkenden zur Verfügung steht, und informiert die Lizenznehmer darüber, wie sie ihn in angemessener Weise auf oder über ein Medium erhalten können, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird:
a) sie muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden; Und
b) jede Kopie des Programms muss eine Kopie dieser Vereinbarung beigelegt werden.
Mitwirkende dürfen keine Urheberrechtsvermerke entfernen oder ändern, die im Programm enthalten sind.
Jeder Mitwirkende muss sich als Urheber seines Beitrags identifizieren, sofern vorhanden, auf eine Weise, die es nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren.
KOMMERZIELLER VERTRIEB
Kommerzielle Vertreiber von Software können bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, dies auf eine Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließt, erklärt sich ein solcher Mitwirkender ("Kommerzieller Mitwirkender") hiermit einverstanden, jeden anderen Mitwirkenden ("entschädigter Mitwirkender") gegen Verluste, Schäden und Kosten (zusammen "Verluste") zu verteidigen und zu entschädigen, die sich aus Ansprüchen, Gerichtsverfahren und anderen Klagen dritter Partei gegen den entschädigten Mitwirkenden ergeben, soweit die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seiner Verteilung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Um sich zu qualifizieren, muss ein entschädigter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren und mit dem kommerziellen Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der entschädigte Mitwirkende kann sich auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch beteiligen.
Beispielsweise kann ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einschließen, Das Produkt X. Dieser Mitwirkende ist dann ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, liegen diese Leistungsansprüche und Gewährleistungen allein in der Verantwortung des kommerziellen Mitwirkenden. Gemäß diesem Abschnitt müsste der kommerzielle Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Gewährleistungen verteidigen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden verlangt, muss der kommerzielle Mitwirkende diese Schäden leisten.
KEINE GARANTIE
SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM VERTRAG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT BEREITGESTELLT, EINSCHLIEßLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DES RECHTS, DER NICHTVERLETZUNG, DER MARKTÜBLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms verantwortlich und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung der geltenden Gesetze, die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie die Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
AUßER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, HAFTEN WEDER EMPFÄNGER NOCH MITWIRKENDE FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE), DIE JEDOCH UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, SEI ES IM RAHMEN EINES VERTRAGS, EINER STRENGEN HAFTUNG ODER EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERTEILUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER HIERIN GEWÄHRTEN RECHTE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WIRD.
ALLGEMEINE
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der restlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung aus, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß reformiert, der erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
Wenn der Empfänger einen Patentprozess gegen eine Juristische Person (einschließlich einer Kreuzanspruchs- oder Gegenklage in einer Klage) mit dem Vorwurf einlegt, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) gegen die Patente des Empfängers verstößt, dann enden die rechte des Empfängers, die nach Abschnitt 2(b) gewährt werden, mit dem Datum der Einreichung dieses Rechtsstreits.
Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung enden, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und einen solchen Fehler nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntnis einer solchen Nichtkonformität heilt. Wenn alle Rechte des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung enden, erklärt sich der Empfänger damit einverstanden, die Nutzung und Verbreitung des Programms so bald wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger erteilten Lizenzen im Zusammenhang mit dem Programm bleiben jedoch bestehen und bestehen.
Jeder ist berechtigt, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verteilen, aber um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur auf die folgende Weise geändert werden. Der Vertragsverantwortliche behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Revisionen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Vertragsverantwortliche hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der erste Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung, als Vertragsverantwortlicher zu fungieren, einer geeigneten separaten Entität übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine differenzierende Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer gemäß der Version der Vereinbarung verteilt werden, unter der es empfangen wurde. Darüber hinaus kann der Mitwirkende nach der Veröffentlichung einer neuen Version des Vertrags entscheiden, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu verteilen. Sofern nicht ausdrücklich in abschnitt 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen für das geistige Eigentum eines Mitwirkenden im Rahmen dieser Vereinbarung, sei es ausdrücklich, implizit, estoppel oder anderweitig. Alle Rechte im Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen des geistigen Eigentums der USA amerikas. Keine Partei dieser Vereinbarung wird mehr als ein Jahr nach Auftreten des Klagegrundes eine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung erheben. Jede Partei verzichtet auf ihr Recht auf ein Geschworenenverfahren in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.