Freigeben über


Verwendung anderer Währungen aktivieren – Tschechien

Aktiviert für Öffentliche Vorschauversion Allgemeine Verfügbarkeit
Benutzende, automatisch - 1. Okt. 2024

Geschäftswert

Die jüngste tschechische Gesetzgebung erlaubt es tschechischen Unternehmen, eine funktionale Währung festzulegen und ihre Buchhaltung in einer anderen Währung als der tschechischen zu erfassen. Es ist nun möglich, eine Fremdwährung für die Unternehmensbuchhaltung und die Funktion der Berichterstattung in zusätzlicher Währung für andere Datensätze und Berichte zu verwenden, die in tschechischer Währung vorliegen müssen.

Einzelheiten zur Funktion

Die neue Änderung des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg. über die Rechnungslegung, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, führt das Konzept der funktionalen Währung als Währung der Buchhaltung ein. Die funktionale Währung ist die Währung in dem wirtschaftlichen Umfeld, in dem das Unternehmen hauptsächlich tätig ist, und kann auch eine andere Währung als die tschechische Währung sein. Die funktionale Währung einer Entität kann auf der Grundlage der Kriterien für die Bestimmung der funktionalen Währung nach IFRS bestimmt werden, wie sie im Recht der Europäischen Union geregelt sind.

Wenn das Unternehmen beschließt, die Buchhaltung in einer Fremdwährung zu führen, verwendet es für andere Datensätze und Berichte, die in tschechischer Währung vorliegen müssen, die Funktion der zusätzlichen Berichtswährungen für die Berichterstattung. Dabei geht es jedoch nur um das Anlegen von Materialpositionen und MwSt.-Positionen, nicht aber um die anschließende Berichterstattung. Die gesamte Umsatzsteuermeldung muss in tschechischer Währung (CZK) durchgeführt werden, daher wurden die Meldefunktionen wie folgt angepasst:

  • Vorschau der MwSt.-Abrechnung
  • MwSt.-Kontrollbericht
  • Statistik des MwSt.-Kontrollberichts
  • VIES-Erklärung
  • Export der MwSt.-Abrechnung
  • Export des MwSt.-Kontrollberichts
  • Export der VIES-Erklärung
  • Ausdruck der MwSt.-Abrechnung (Bericht 11769)
  • Ausdruck der Aufzeichnungspflicht (Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer) und des Verzeichnisses der Steuerunterlagen (Bericht 11756)
  • Prüfbericht des MwSt.-Kontrollberichts (Bericht 31103)
  • Prüfbericht der VIES-Erklärung (Bericht 31064)

Den Einkaufs- und Verkaufsbelegen wurden neue Felder für den Mehrwertsteuersatz in zusätzlicher Berichtswährung (Belegwährung/zusätzliche Berichtswährung) hinzugefügt, damit der Währungskurs bei Bedarf angepasst werden kann. Ähnliche Funktionen wurden den Einkaufs- und Verkaufsvorschüssen hinzugefügt. Der Ausdruck von Belegberichten wurde ebenfalls geändert.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit.

Helfen Sie uns, mit Ideen, Vorschlägen und Feedback Dynamics 365 Business Central zu verbessern. Nutzen Sie das Forum unter https://aka.ms/bcideas.

Siehe auch

Funktionale Währung – Tschechien (Dokumente)