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Umsatzsteuer einrichten und melden (MwSt.)

Am 1. Januar 2018 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) die Mehrwertsteuer (MwSt.) eingeführt. Unternehmen in den VAE sind dafür verantwortlich, ihre Geschäftseinnahmen, Kosten und die damit verbundenen Mehrwertsteuergebühren sorgfältig zu dokumentieren.

Registrierte Unternehmen und Händler berechnen allen ihren Kunden die Mehrwertsteuer zum aktuellen Satz und müssen für die Waren und Dienstleistungen, die sie von Lieferanten kaufen, Mehrwertsteuer bezahlen. Die Differenz zwischen diesen Beträgen wird zurückgefordert oder an den Staat abgeführt. Bundesgesetzesdekret Nr. (8) des Jahres 2017 über die Mehrwertsteuer legt den Umfang der Steuer, den Steuersatz, die Steuerverantwortung sowie die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen in allen Fällen fest. Zu diesen Fällen gehören die Lieferung in Sonderfällen, die Lieferung von mehr als einer Komponente, die Lieferung über Agent, die Lieferung durch staatliche Stellen und Fälle einer vermeintlichen Lieferung. Ausführlichere Informationen zu den Mehrwertsteuerbestimmungen finden Sie auf der Website der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate.

Konfigurieren einer juristischen Person für die Mehrwertsteuer

Gemäß dem von der Federal Tax Authority (FTA) herausgegebenen Anforderungsdokument für Steuerbuchhaltungssoftware müssen beim Konfigurieren einer juristischen Person zusätzliche Informationen angegeben werden.

  1. Gehen Sie in Microsoft Dynamics 365 Finance zu Organisationsverwaltung>Organisationen>Juristische Personen.

  2. Legen Sie auf dem Inforegister Mehrwertsteuer die folgenden Felder fest:

    • Name des Steuerpflichtigen – Für elektronische Umsatzsteuerberichte ist der Name des Steuerpflichtigen erforderlich. In die Berichte werden Namen auf Englisch und Arabisch eingetragen. Wenn die Benutzeroberflächensprache (UI) der juristischen Person auf Englisch eingestellt ist, kann das Feld Bekannt als auf der Seite Globales Adressbuch verwendet werden, um Namen in einer anderen Sprache, beispielsweise Arabisch, zu speichern.
    • Name der Steuerbehörde und Name der Steuerbehörde – Der Name und die Steuerbehördennummer (TAN) der Steuerbehörde sowie der Name und die Steuergenehmigungsnummer (TAAN) der Steuerbehörde werden benötigt, wenn elektronische Mehrwertsteuerberichte von einer beauftragten Steuerbehörde oder einem Lieferanten erstellt werden.
    • Name des Anmelders – Der elektronische Mehrwertsteuerbericht enthält Informationen über die Person, die eine Mehrwertsteuererklärung vorbereitet.
    • Mehrwertsteuerrückerstattung erforderlich (sofern vorhanden) – Setzen Sie diese Option auf Ja , wenn eine Mehrwertsteuerrückerstattung fällig ist und das Unternehmen diese angefordert hat.
    • Gewinnspannenschema – Setzen Sie diese Option auf Ja , wenn das Unternehmen unter Verwendung des Gewinnspannenschemas in einem speziellen Geschäftsschema arbeitet.
    • Mehrwertsteuer im Namen des Kunden – Setzen Sie diese Option auf Ja , wenn das Unternehmen als Agent tätig ist, das die Einfuhrumsatzsteuer im Namen einer anderen steuerpflichtigen Person zahlt.

[Inforegister „Mehrwertsteuer“ auf der Seite „Juristische Personen“.]

Um Ihre juristische Person im Finanzwesen für die Umsatzsteuerbuchhaltung und -berichterstattung vorzubereiten, verwenden Sie die Funktion Umsatzsteuer . Ausführlichere Informationen finden Sie in den folgenden Artikeln:

Konfigurieren der Steuerbehörde

Die FTA muss als Umsatzsteuerbehörde eingerichtet sein. Nachdem das Lieferantenkonto der Steuerbehörde zugeordnet wurde, erstellt das System im Rahmen des Abrechnungsprozesses automatische Zahlungen an die Verbindlichkeiten des Lieferanten.

Gehen Sie zu Steuern>Umsatzsteuer>Umsatzsteuerbehörden und richten Sie die Adressinformationen Ihres FTA-Büros ein. Stellen Sie sicher, dass Sie den Layout UAE-Bericht Layout im Feld Bericht Layout eingeben.

[Seite der Umsatzsteuerbehörden.]

Wenn Sie fertig sind, können Sie Umsatzsteuerabrechnungszeiträume der soeben konfigurierten Steuerbehörde und Umsatzsteuercodes zuordnen.

Konfigurieren von Umsatzsteuercodes und Umsatzsteuerberichtscodes

Der Bericht zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung basiert auf der Konfiguration eines spezifischen VAE-Berichts Auswählen für die Umsatzsteuer. Dieses Layout sollte im Setup der Steuerbehörde als Standard-Layout ausgewählt werden.

Richten Sie Umsatzsteuercodes ein, indem Sie das entsprechende Verfahren für das Geschäftsprofil Ihres Unternehmens im Abschnitt „Umsatzsteuer“ der Hilfedokumentation befolgen.

Um den VAE-Bericht Layout auszuführen, der die elektronische Mehrwertsteuererklärung enthält, müssen Sie zunächst die entsprechende Anzahl von Berichtscodes einrichten, die dem in jeder Mehrwertsteuererklärung gemeldeten Betrag zugeordnet sind.

Gehen Sie zu Steuern>Indirekte Steuern>Umsatzsteuer>Umsatzsteuer-Meldecodes und erstellen oder aktualisieren Sie Umsatzsteuer-Meldecodes entsprechend den Informationen in der folgenden Tabelle.

Mehrwertsteuercode Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Berichtseinstellungen Description MwSt.-Satz
SRSAD 10 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Versorgung in Abu Dhabi 5
- 11 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Versorgung in Abu Dhabi 5
SRSAD-A September Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Abu Dhabi – Anpassung 5
SRSD 20 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Lieferungen in Dubai 5
- 21 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Dubai 5
SRSD-A 25 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Dubai – Anpassung 5
SRSS 30 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Versorgung in Sharjah 5
- 31 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Versorgung in Sharjah 5
SRSS-A 35 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Sharjah – Anpassung 5
SRSA 40 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Versorgung in Ajman 5
- 41 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Versorgung in Ajman 5
SRSA-A 45 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Ajman – Anpassung 5
SRSRQ 50 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Vorräte in Umm Al Quwain 5
- 51 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Vorräte in Umm Al Quwain 5
SRSRQ-A 55 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Umm Al Quwain – Anpassung -
SRSR 60 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Versorgung in Ras Al Khaimah 5
- 61 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Versorgung in Ras Al Khaimah 5
SRSRK-A 65 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Ras Al Khaimah – Anpassung 5
SRSF 70 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Standardmäßige Versorgung in Fujairah 5
- 71 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Versorgung in Fujairah 5
SRSF-A 75 Verkauf > Steuer zahlbar Standardmäßige Lieferungen in Fujairah – Anpassung 5
TRPT 80 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Steuerrückerstattungen für Touristen 5
- 81 Verkauf > Steuer zahlbar Steuerrückerstattungen für Touristen 5
TRPTS-A 85 Verkauf > Steuer zahlbar Steuerrückerstattungen für Touristen – Anpassung 5
SSRCP-R 90 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen – Verkäufe 5
- 91 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen – Verkäufe 5
SSRCP-R-A 95 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Lieferungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren gilt – Umsatz – Anpassung 5
ZRS 100 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Lieferungen mit Nulltariftarif 0
SOGSRC 110 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Lieferung von Waren und Dienstleistungen an registrierte Kunden in anderen GCC-Umsetzungsstaaten 5
ES 120 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Befreite Lieferungen 0
GITUAE 170 Käufe > Steuerpflichtige Käufe In die VAE importierte Waren 5
- 171 Einkäufe > Zu entrichtende Umsatzsteuer In die VAE importierte Waren 5
GITUAE-R 130 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Reverse-Charge-Verfahren für in die VAE importierte Waren -5
- 131 Verkauf > Steuer zahlbar Reverse-Charge-Verfahren für in die VAE importierte Waren -5
SSRCP-R 90 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen -5
- 91 Verkauf > Steuer zahlbar Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen -5
SSRCP 170 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen 5
- 171 Verkauf > Steuer zahlbar Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen 5
SRE-A 160 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Pauschalbesteuerungsausgaben – Anpassung 5
SSRCP 170 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen -
- 171 Verkauf > Steuer zahlbar Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen -5
SSRCP-A 175 Verkauf > Steuer zahlbar Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen – Anpassung -
GTTKOB 180 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf In das Königreich Bahrain verbrachte Waren -
- 181 Verkauf > Steuer zahlbar In das Königreich Bahrain verbrachte Waren 5
GTTKOB-A 185 Verkauf > Steuer zahlbar In das Königreich Bahrain verbrachte Waren – Anpassung -
GTTSOK 190 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf In den Staat Kuwait verbrachte Waren -
- 191 Verkauf > Steuer zahlbar In den Staat Kuwait verbrachte Waren 5
GTTSOK-A 195 Verkauf > Steuer zahlbar In den Staat Kuwait verbrachte Waren – Anpassung -
GTTSOO 200 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf Ins Sultanat Oman überführte Güter -
- 201 Verkauf > Steuer zahlbar Ins Sultanat Oman überführte Güter 5
GTTSOO-A 205 Verkauf > Steuer zahlbar In das Sultanat Oman verbrachte Waren – Anpassung -
GTTSOQ 210 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf In den Staat Katar verbrachte Waren 5
- 211 Verkauf > Steuer zahlbar In den Staat Katar verbrachte Waren 5
GTTSOQ-A 215 Verkauf > Steuer zahlbar In den Staat Katar verbrachte Waren – Anpassung 5
GTTKOSA 220 Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf In das Königreich Saudi-Arabien verbrachte Waren -
- 221 Verkauf > Steuer zahlbar In das Königreich Saudi-Arabien verbrachte Waren -
GTTKOSA-A 225 Verkauf > Steuer zahlbar In das Königreich Saudi-Arabien verbrachte Waren – Anpassung 5
RVPKOB 230 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 231 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPKOB-A 235 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung 5
RVPSOK 240 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 241 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPSOK-A 245 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung 5
RVPSOO 250 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 251 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPSOO-A 255 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung 5
RVPSOQ 260 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Im Staat Katar gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 261 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Staat Katar gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPSOQ-A 265 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Staat Katar gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung 5
RVPKOSA 270 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 271 Käufe > Steuerpflichtige Forderungen Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPKOSA-A 275 Käufe > Steuerpflichtige Käufe Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung 5

Verwenden Sie die Informationen in der Spalte „Berichtseinrichtung“ der vorhergehenden Tabelle, um Umsatzsteuercodes zu konfigurieren und sie den Umsatzsteuer-Berichtscodes auf der Registerkarte Berichtseinrichtung jedes Umsatzsteuercodes zuzuordnen, der für das Geschäft Ihres Unternehmens relevant ist.

[FastTab „Bericht einrichten“.]

Richten Sie die Mehrwertsteuererklärung für die VAE ein

Die Implementierung der Mehrwertsteuerberichterstattung für die VAE basiert auf Elektronische Berichterstellung (ER)-Konfigurationen. Weitere Informationen zu den Funktionen und Konzepten der konfigurierbaren Berichterstattung finden Sie unter Elektronische Berichterstellung.

Um die Mehrwertsteuererklärung in einer juristischen Person zu verwenden, die ihre primäre Adresse in den VAE hat, importieren Sie die neueste Version der folgenden ER-Konfigurationen:

  • Muster für die Mehrwertsteuererklärung
  • Mehrwertsteuererklärungsmodell Zuordnung
  • Umsatzsteuererklärung Excel (AE)

Weitere Informationen finden Sie unter Herunterladen von ER-Konfigurationen aus dem Global Repository des Konfigurationsdienstes.

Nachdem alle Konfigurationen hochgeladen wurden, sollte der Konfigurationsbaum in Elektronische Berichterstellung>Berichtskonfigurationen vorhanden sein.

Konfigurationsbaum.

Wichtig

Nachdem alle ER-Konfigurationen aus der vorherigen Tabelle importiert wurden, legen Sie die Standard für Modell Zuordnung Möglichkeit, Ja für die Mehrwertsteuererklärungsmodell Zuordnung Konfiguration.

Erstellen Sie eine Mehrwertsteuererklärung in Excel

Um den Umsatzsteuererklärungsbericht für die VAE in Excel zu erstellen, verwenden Sie den Standard Umsatzsteuer für Abrechnungsmeldezeitraum melden Verfahren ( Steuer> Erklärungen> Mehrwertsteuer> Umsatzsteuer für Abrechnungsmeldezeitraum melden) und drucken Sie den Mehrwertsteuererklärungsbericht aus.

Um die Mehrwertsteuererklärung nach Abschluss einer Mehrwertsteuerabrechnung zu erstellen, gehen Sie zu Steuern>Umsatzsteueranfragen>Umsatzsteuerzahlungen und Auswählen die erforderliche Umsatzsteuerzahlung. Klicken Sie dann im Aktionsbereich auf Auswählen MwSt.-Datei exportieren. (Weitere Informationen finden Sie unter Umsatzsteuerzahlung erstellen.)

[Umsatzsteuerparameter-Position.]

Geben Sie im Dialogfeld Mehrwertsteuerdatei exportieren die erforderlichen Informationen an.

[Dialogfeld „MwSt.-Datei exportieren“.]

Sie werden aufgefordert, die heruntergeladene Excel-Datei für die Umsatzsteuererklärung auf Ihrem lokalen Computer zu speichern. Speichern Sie die Datei und überprüfen Sie den Inhalt der gemeldeten Daten.

Gemäß den Anforderungen der FTA-Buchhaltungssysteme kann eine Elektronische Berichterstellung-Datei nicht mehr bearbeitet werden, nachdem sie vom System generiert wurde. Eventuell erforderliche Korrekturen müssen im System vorgenommen werden. Nachdem Sie die Korrekturen vorgenommen haben, erstellen Sie eine neue Berichtsdatei.

Nachdem die Berichtsdatei validiert wurde, laden Sie sie mithilfe der für Ihre Unternehmensregistrierung bei der FTA spezifischen Verfahren auf das E-Tax-Portal der FTA hoch.