Umsatzsteuer einrichten und melden (MwSt.)
Am 1. Januar 2018 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) die Mehrwertsteuer (MwSt.) eingeführt. Unternehmen in den VAE sind dafür verantwortlich, ihre Geschäftseinnahmen, Kosten und die damit verbundenen Mehrwertsteuergebühren sorgfältig zu dokumentieren.
Registrierte Unternehmen und Händler berechnen allen ihren Kunden die Mehrwertsteuer zum aktuellen Satz und müssen für die Waren und Dienstleistungen, die sie von Lieferanten kaufen, Mehrwertsteuer bezahlen. Die Differenz zwischen diesen Beträgen wird zurückgefordert oder an den Staat abgeführt. Bundesgesetzesdekret Nr. (8) des Jahres 2017 über die Mehrwertsteuer legt den Umfang der Steuer, den Steuersatz, die Steuerverantwortung sowie die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen in allen Fällen fest. Zu diesen Fällen gehören die Lieferung in Sonderfällen, die Lieferung von mehr als einer Komponente, die Lieferung über Agent, die Lieferung durch staatliche Stellen und Fälle einer vermeintlichen Lieferung. Ausführlichere Informationen zu den Mehrwertsteuerbestimmungen finden Sie auf der Website der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate.
Konfigurieren einer juristischen Person für die Mehrwertsteuer
Gemäß dem von der Federal Tax Authority (FTA) herausgegebenen Anforderungsdokument für Steuerbuchhaltungssoftware müssen beim Konfigurieren einer juristischen Person zusätzliche Informationen angegeben werden.
Gehen Sie in Microsoft Dynamics 365 Finance zu Organisationsverwaltung>Organisationen>Juristische Personen.
Legen Sie auf dem Inforegister Mehrwertsteuer die folgenden Felder fest:
- Name des Steuerpflichtigen – Für elektronische Umsatzsteuerberichte ist der Name des Steuerpflichtigen erforderlich. In die Berichte werden Namen auf Englisch und Arabisch eingetragen. Wenn die Benutzeroberflächensprache (UI) der juristischen Person auf Englisch eingestellt ist, kann das Feld Bekannt als auf der Seite Globales Adressbuch verwendet werden, um Namen in einer anderen Sprache, beispielsweise Arabisch, zu speichern.
- Name der Steuerbehörde und Name der Steuerbehörde – Der Name und die Steuerbehördennummer (TAN) der Steuerbehörde sowie der Name und die Steuergenehmigungsnummer (TAAN) der Steuerbehörde werden benötigt, wenn elektronische Mehrwertsteuerberichte von einer beauftragten Steuerbehörde oder einem Lieferanten erstellt werden.
- Name des Anmelders – Der elektronische Mehrwertsteuerbericht enthält Informationen über die Person, die eine Mehrwertsteuererklärung vorbereitet.
- Mehrwertsteuerrückerstattung erforderlich (sofern vorhanden) – Setzen Sie diese Option auf Ja , wenn eine Mehrwertsteuerrückerstattung fällig ist und das Unternehmen diese angefordert hat.
- Gewinnspannenschema – Setzen Sie diese Option auf Ja , wenn das Unternehmen unter Verwendung des Gewinnspannenschemas in einem speziellen Geschäftsschema arbeitet.
- Mehrwertsteuer im Namen des Kunden – Setzen Sie diese Option auf Ja , wenn das Unternehmen als Agent tätig ist, das die Einfuhrumsatzsteuer im Namen einer anderen steuerpflichtigen Person zahlt.
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Um Ihre juristische Person im Finanzwesen für die Umsatzsteuerbuchhaltung und -berichterstattung vorzubereiten, verwenden Sie die Funktion Umsatzsteuer . Ausführlichere Informationen finden Sie in den folgenden Artikeln:
- Einrichten von Umsatzsteuerbehörden
- Einrichten einer Mehrwertsteuerabrechnungsperiode
- Hauptbuchbuchungsgruppen
- Umsatzsteuerbefreiungscodes
- Umsatzsteuer-Meldecodes
- Einrichten von Mehrwertsteuercodes
- Einrichten von Mehrwertsteuergruppen und Artikel-Mehrwertsteuergruppen
- Richten Sie bedingte Umsatzsteuer ein (wird für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwendet)
- Steuerregistrierungs-IDs einrichten
- Reverse-Charge-Mechanismus einrichten
Konfigurieren der Steuerbehörde
Die FTA muss als Umsatzsteuerbehörde eingerichtet sein. Nachdem das Lieferantenkonto der Steuerbehörde zugeordnet wurde, erstellt das System im Rahmen des Abrechnungsprozesses automatische Zahlungen an die Verbindlichkeiten des Lieferanten.
Gehen Sie zu Steuern>Umsatzsteuer>Umsatzsteuerbehörden und richten Sie die Adressinformationen Ihres FTA-Büros ein. Stellen Sie sicher, dass Sie den Layout UAE-Bericht Layout im Feld Bericht Layout eingeben.
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Wenn Sie fertig sind, können Sie Umsatzsteuerabrechnungszeiträume der soeben konfigurierten Steuerbehörde und Umsatzsteuercodes zuordnen.
Konfigurieren von Umsatzsteuercodes und Umsatzsteuerberichtscodes
Der Bericht zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung basiert auf der Konfiguration eines spezifischen VAE-Berichts Auswählen für die Umsatzsteuer. Dieses Layout sollte im Setup der Steuerbehörde als Standard-Layout ausgewählt werden.
Richten Sie Umsatzsteuercodes ein, indem Sie das entsprechende Verfahren für das Geschäftsprofil Ihres Unternehmens im Abschnitt „Umsatzsteuer“ der Hilfedokumentation befolgen.
Um den VAE-Bericht Layout auszuführen, der die elektronische Mehrwertsteuererklärung enthält, müssen Sie zunächst die entsprechende Anzahl von Berichtscodes einrichten, die dem in jeder Mehrwertsteuererklärung gemeldeten Betrag zugeordnet sind.
Gehen Sie zu Steuern>Indirekte Steuern>Umsatzsteuer>Umsatzsteuer-Meldecodes und erstellen oder aktualisieren Sie Umsatzsteuer-Meldecodes entsprechend den Informationen in der folgenden Tabelle.
Mehrwertsteuercode | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | Berichtseinstellungen | Description | MwSt.-Satz |
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SRSAD | 10 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Versorgung in Abu Dhabi | 5 |
- | 11 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Versorgung in Abu Dhabi | 5 |
SRSAD-A | September | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Abu Dhabi – Anpassung | 5 |
SRSD | 20 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Lieferungen in Dubai | 5 |
- | 21 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Dubai | 5 |
SRSD-A | 25 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Dubai – Anpassung | 5 |
SRSS | 30 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Versorgung in Sharjah | 5 |
- | 31 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Versorgung in Sharjah | 5 |
SRSS-A | 35 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Sharjah – Anpassung | 5 |
SRSA | 40 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Versorgung in Ajman | 5 |
- | 41 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Versorgung in Ajman | 5 |
SRSA-A | 45 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Ajman – Anpassung | 5 |
SRSRQ | 50 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Vorräte in Umm Al Quwain | 5 |
- | 51 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Vorräte in Umm Al Quwain | 5 |
SRSRQ-A | 55 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Umm Al Quwain – Anpassung | - |
SRSR | 60 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Versorgung in Ras Al Khaimah | 5 |
- | 61 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Versorgung in Ras Al Khaimah | 5 |
SRSRK-A | 65 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Ras Al Khaimah – Anpassung | 5 |
SRSF | 70 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Standardmäßige Versorgung in Fujairah | 5 |
- | 71 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Versorgung in Fujairah | 5 |
SRSF-A | 75 | Verkauf > Steuer zahlbar | Standardmäßige Lieferungen in Fujairah – Anpassung | 5 |
TRPT | 80 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Steuerrückerstattungen für Touristen | 5 |
- | 81 | Verkauf > Steuer zahlbar | Steuerrückerstattungen für Touristen | 5 |
TRPTS-A | 85 | Verkauf > Steuer zahlbar | Steuerrückerstattungen für Touristen – Anpassung | 5 |
SSRCP-R | 90 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen – Verkäufe | 5 |
- | 91 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen – Verkäufe | 5 |
SSRCP-R-A | 95 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Lieferungen, für die das Reverse-Charge-Verfahren gilt – Umsatz – Anpassung | 5 |
ZRS | 100 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Lieferungen mit Nulltariftarif | 0 |
SOGSRC | 110 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Lieferung von Waren und Dienstleistungen an registrierte Kunden in anderen GCC-Umsetzungsstaaten | 5 |
ES | 120 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Befreite Lieferungen | 0 |
GITUAE | 170 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | In die VAE importierte Waren | 5 |
- | 171 | Einkäufe > Zu entrichtende Umsatzsteuer | In die VAE importierte Waren | 5 |
GITUAE-R | 130 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Reverse-Charge-Verfahren für in die VAE importierte Waren | -5 |
- | 131 | Verkauf > Steuer zahlbar | Reverse-Charge-Verfahren für in die VAE importierte Waren | -5 |
SSRCP-R | 90 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen | -5 |
- | 91 | Verkauf > Steuer zahlbar | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen | -5 |
SSRCP | 170 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen | 5 |
- | 171 | Verkauf > Steuer zahlbar | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen | 5 |
SRE-A | 160 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Pauschalbesteuerungsausgaben – Anpassung | 5 |
SSRCP | 170 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen | - |
- | 171 | Verkauf > Steuer zahlbar | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen | -5 |
SSRCP-A | 175 | Verkauf > Steuer zahlbar | Lieferungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen – Anpassung | - |
GTTKOB | 180 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | In das Königreich Bahrain verbrachte Waren | - |
- | 181 | Verkauf > Steuer zahlbar | In das Königreich Bahrain verbrachte Waren | 5 |
GTTKOB-A | 185 | Verkauf > Steuer zahlbar | In das Königreich Bahrain verbrachte Waren – Anpassung | - |
GTTSOK | 190 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | In den Staat Kuwait verbrachte Waren | - |
- | 191 | Verkauf > Steuer zahlbar | In den Staat Kuwait verbrachte Waren | 5 |
GTTSOK-A | 195 | Verkauf > Steuer zahlbar | In den Staat Kuwait verbrachte Waren – Anpassung | - |
GTTSOO | 200 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | Ins Sultanat Oman überführte Güter | - |
- | 201 | Verkauf > Steuer zahlbar | Ins Sultanat Oman überführte Güter | 5 |
GTTSOO-A | 205 | Verkauf > Steuer zahlbar | In das Sultanat Oman verbrachte Waren – Anpassung | - |
GTTSOQ | 210 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | In den Staat Katar verbrachte Waren | 5 |
- | 211 | Verkauf > Steuer zahlbar | In den Staat Katar verbrachte Waren | 5 |
GTTSOQ-A | 215 | Verkauf > Steuer zahlbar | In den Staat Katar verbrachte Waren – Anpassung | 5 |
GTTKOSA | 220 | Verkauf > Steuerpflichtiger Verkauf | In das Königreich Saudi-Arabien verbrachte Waren | - |
- | 221 | Verkauf > Steuer zahlbar | In das Königreich Saudi-Arabien verbrachte Waren | - |
GTTKOSA-A | 225 | Verkauf > Steuer zahlbar | In das Königreich Saudi-Arabien verbrachte Waren – Anpassung | 5 |
RVPKOB | 230 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
- | 231 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
RVPKOB-A | 235 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung | 5 |
RVPSOK | 240 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
- | 241 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
RVPSOK-A | 245 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung | 5 |
RVPSOO | 250 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
- | 251 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
RVPSOO-A | 255 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung | 5 |
RVPSOQ | 260 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Im Staat Katar gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
- | 261 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Staat Katar gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
RVPSOQ-A | 265 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Staat Katar gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung | 5 |
RVPKOSA | 270 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
- | 271 | Käufe > Steuerpflichtige Forderungen | Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
RVPKOSA-A | 275 | Käufe > Steuerpflichtige Käufe | Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Anpassung | 5 |
Verwenden Sie die Informationen in der Spalte „Berichtseinrichtung“ der vorhergehenden Tabelle, um Umsatzsteuercodes zu konfigurieren und sie den Umsatzsteuer-Berichtscodes auf der Registerkarte Berichtseinrichtung jedes Umsatzsteuercodes zuzuordnen, der für das Geschäft Ihres Unternehmens relevant ist.
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Richten Sie die Mehrwertsteuererklärung für die VAE ein
Die Implementierung der Mehrwertsteuerberichterstattung für die VAE basiert auf Elektronische Berichterstellung (ER)-Konfigurationen. Weitere Informationen zu den Funktionen und Konzepten der konfigurierbaren Berichterstattung finden Sie unter Elektronische Berichterstellung.
Um die Mehrwertsteuererklärung in einer juristischen Person zu verwenden, die ihre primäre Adresse in den VAE hat, importieren Sie die neueste Version der folgenden ER-Konfigurationen:
- Muster für die Mehrwertsteuererklärung
- Mehrwertsteuererklärungsmodell Zuordnung
- Umsatzsteuererklärung Excel (AE)
Weitere Informationen finden Sie unter Herunterladen von ER-Konfigurationen aus dem Global Repository des Konfigurationsdienstes.
Nachdem alle Konfigurationen hochgeladen wurden, sollte der Konfigurationsbaum in Elektronische Berichterstellung>Berichtskonfigurationen vorhanden sein.
Wichtig
Nachdem alle ER-Konfigurationen aus der vorherigen Tabelle importiert wurden, legen Sie die Standard für Modell Zuordnung Möglichkeit, Ja für die Mehrwertsteuererklärungsmodell Zuordnung Konfiguration.
Erstellen Sie eine Mehrwertsteuererklärung in Excel
Um den Umsatzsteuererklärungsbericht für die VAE in Excel zu erstellen, verwenden Sie den Standard Umsatzsteuer für Abrechnungsmeldezeitraum melden Verfahren ( Steuer> Erklärungen> Mehrwertsteuer> Umsatzsteuer für Abrechnungsmeldezeitraum melden) und drucken Sie den Mehrwertsteuererklärungsbericht aus.
Um die Mehrwertsteuererklärung nach Abschluss einer Mehrwertsteuerabrechnung zu erstellen, gehen Sie zu Steuern>Umsatzsteueranfragen>Umsatzsteuerzahlungen und Auswählen die erforderliche Umsatzsteuerzahlung. Klicken Sie dann im Aktionsbereich auf Auswählen MwSt.-Datei exportieren. (Weitere Informationen finden Sie unter Umsatzsteuerzahlung erstellen.)
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Geben Sie im Dialogfeld Mehrwertsteuerdatei exportieren die erforderlichen Informationen an.
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Sie werden aufgefordert, die heruntergeladene Excel-Datei für die Umsatzsteuererklärung auf Ihrem lokalen Computer zu speichern. Speichern Sie die Datei und überprüfen Sie den Inhalt der gemeldeten Daten.
Gemäß den Anforderungen der FTA-Buchhaltungssysteme kann eine Elektronische Berichterstellung-Datei nicht mehr bearbeitet werden, nachdem sie vom System generiert wurde. Eventuell erforderliche Korrekturen müssen im System vorgenommen werden. Nachdem Sie die Korrekturen vorgenommen haben, erstellen Sie eine neue Berichtsdatei.
Nachdem die Berichtsdatei validiert wurde, laden Sie sie mithilfe der für Ihre Unternehmensregistrierung bei der FTA spezifischen Verfahren auf das E-Tax-Portal der FTA hoch.