Finanzdienst-Integration für Deutschland
Wichtig
Dieser Inhalt ist archiviert und wird nicht aktualisiert. Die neueste Dokumentation finden Sie unter Microsoft Dynamics 365-Produktdokumentation. Die neuesten Veröffentlichungspläne finden Sie unter Dynamics 365- und Microsoft Power Platform-Veröffentlichungspläne.
Aktiviert für | Öffentliche Vorschau | Allgemeine Verfügbarkeit |
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Endbenutzer durch Administratoren, Ersteller oder Analysten | 29. Mai 2020 | 1. August 2020 |
Geschäftswert
Zum 1. Januar 2020 sind in Deutschland neue Regelungen in Bezug auf Kassen in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser Vorschriften werden nun von Dynamics 365 Commerce unterstützt. Diese Funktionalität ermöglicht globalen und lokalen Dynamics 365 Commerce-Debitoren die Einhaltung der örtlichen Kassenvorschriften in Deutschland.
Informationen zur Funktion
Diese Funktionalität enthält ein Beispiel für die Integration der Verkaufsstelle (POS) in einen Steuerdienst eines Drittanbieters, der die Einhaltung der Kassenvorschriften in Deutschland gewährleistet. Das Integrationsbeispiel unterstützt einen der beliebtesten Finanzdienste eines Drittanbieters, der im deutschen Markt verfügbar ist, und ermöglicht die Erfassung von Verkäufen in verschiedenen Mitnahme- und Kundenauftragsverkaufsszenarien.
Es bietet auch Optionen für die Fehlerbehandlung in grundlegenden Szenarien (wenn beispielsweise ein Neuversuch möglich ist) sowie in anspruchsvolleren Szenarien (wie der Erfassung einer abgeschlossenen Transaktion, die nicht zuvor im Finanzdienst erfasst wurde). Das Beispiel ist Teil des Retail-SDK und kann in Originalform erstellt und verwendet werden. Die Implementierungspartner erweitern möglicherweise außerdem die Integrationsfunktionalität, um alle erforderlichen Einzelhandelsszenarien abzudecken oder auf Basis des Beispiels eine Integration mit anderen Finanzdiensten zu erstellen.
Siehe auch
Integrationsbeispiel für Steuererfassungsdienst für Deutschland (Dokumente)