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ChartSmartLabel Klasse

Definition

Definiert das Verhalten von intelligenten Bezeichnungen.

public ref class ChartSmartLabel sealed
public sealed class ChartSmartLabel
type ChartSmartLabel = class
Public NotInheritable Class ChartSmartLabel
Vererbung
ChartSmartLabel

Eigenschaften

AllowOutSidePlotArea

Ruft einen Ausdruck ab, der einen Wert ergibt, der angibt, ob Datenpunktbezeichnungen außerhalb der Zeichnungsfläche gezeichnet werden können.

CalloutBackColor

Ruft einen Ausdruck ab, der die Füllfarbe des Felds um den Punktbezeichnungstext ergibt, wenn das CalloutStyle-Objekt CalloutStyle ist.

CalloutLineAnchor

Ruft einen Ausdruck ab, der die Form ergibt, die auf dem Punktende der Legendenlinie gezeichnet werden soll.

CalloutLineColor

Ruft einen Ausdruck ab, der die Farbe der Legendenlinie ergibt.

CalloutLineStyle

Ruft einen Ausdruck ab, der den Stil der Legendenlinie ergibt.

CalloutLineWidth

Ruft einen Ausdruck ab, der die Breite der Legendenlinie ergibt.

CalloutStyle

Ruft einen Ausdruck ab, der den Stil ergibt, der beim Zeichnen der Legendenlinien verwendet werden soll.

Disabled

Ruft einen Ausdruck ab, der einen Wert ergibt, der angibt, dass SmartLabels deaktiviert werden sollen.

Instance

Ruft das Berichtsinstanzobjekt ab, das die berechneten Werte dieses Berichtsdefinitionsobjekts enthält.

MarkerOverlapping

Ruft einen Ausdruck ab, der einen Wert ergibt, der angibt, dass Punktbezeichnungen Punktmarker überlappen können.

MaxMovingDistance

Ruft einen Ausdruck ab, der den maximalen Abstand vom Datenpunkt ergibt, an den Datenpunktbezeichnungen bei Überlappungen verschoben werden dürfen.

MinMovingDistance

Ruft einen Ausdruck ab, der den minimalen Abstand vom Datenpunkt ergibt, an den Datenpunktbezeichnungen bei Überlappungen verschoben werden.

NoMoveDirections

Ruft die Richtungen ab, in die das SmartLabel nicht verschoben werden darf.

ShowOverlapped

Ruft einen Ausdruck ab, der einen Wert ergibt, der angibt, ob Bezeichnungen auch dann angezeigt werden sollen, wenn Überlappungsprobleme nicht behoben werden können.

Gilt für: