_RuleActions.PlaySound Eigenschaft
Definition
Wichtig
Einige Informationen beziehen sich auf Vorabversionen, die vor dem Release ggf. grundlegend überarbeitet werden. Microsoft übernimmt hinsichtlich der hier bereitgestellten Informationen keine Gewährleistungen, seien sie ausdrücklich oder konkludent.
Gibt ein PlaySoundRuleAction Objekt mit ActionTypeolRuleActionNotifyRead zurück. Schreibgeschützt.
public:
property Microsoft::Office::Interop::Outlook::PlaySoundRuleAction ^ PlaySound { Microsoft::Office::Interop::Outlook::PlaySoundRuleAction ^ get(); };
public Microsoft.Office.Interop.Outlook.PlaySoundRuleAction PlaySound { get; }
Public ReadOnly Property PlaySound As PlaySoundRuleAction
Eigenschaftswert
Hinweise
Verwenden Sie das zurückgegebene PlaySoundRuleAction -Objekt beim Aufzählen der Regelaktionen einer vorhandenen Regel oder zum Erstellen einer neuen Regel, die Wiedergeben einer Audiodatei als Aktion angibt.
Diese Eigenschaft der RuleActions Auflistung gibt immer ein PlaySoundRuleAction-Objekt zurück, unabhängig davon, ob die dieser RuleActions-Auflistung zugeordnete Regel eine solche Regelaktion definiert hat. Wenn die Regel eine solche Regelaktion definiert und aktiviert hat, ist trueEnabled.